Um allen Bundesbürgern umfassenden Gesundheitsschutz zu gewähren, sind seit Januar 2009 per Gesetz alle Bürger der Bundesrepublik verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei kann jeder, der früher einmal nicht krankenversichert war, in seine vorige Versicherung zurückkehren. Das betrifft sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung. Letztere ist jedoch nur für einen bestimmten Personenkreis bestimmt. In eine private Krankenversicherung können Selbständige und Freiberufler (unabhängig von der Höhe ihres Einkommens) sowie Beamte und Beamtenanwärter eintreten. Aber auch Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, können die private KV nutzen.
Online gibt es Übersichten privater Krankenversicherungen, um Versicherungsvergleiche anstellen zu können. Die über 40 privaten Krankenversicherungen in Deutschland bieten insgesamt mehrere Tausend Tarifmöglichkeiten an.
Dabei erweist sich, dass eine private Krankenversicherung mit dem günstigsten Beitrag auch noch lange nicht die günstigsten Angebote aufweisen muss. Viele Gesellschaften bieten z.B. einen günstigen Basistarif an, dafür muss man jedoch eine höhere Selbstbeteiligung bestreiten. Ein höherer Tarif kann am Ende günstiger sein, als bei anderen Gesellschaften der Basistarif. Es ist also in jedem Fall ratsam, anhand einer Übersicht die Preise und Leistungen der Gesellschaften eingehend zu vergleichen. Versicherungsvergleiche sollten sich immer nach persönlichen Möglichkeiten und Ansprüchen richten.
